Beratungsförderung

ASTRAN ist eine BAFA autorisierte Unternehmensberatung

Unternehmen und Freiberufler können sich die Kosten für eine Unternehmensberatung durch ASTRAN von dem Beratungsförderprogramm des BAFA bezuschussen lassen. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in den alten Bundeländern 50% (maximal €1.750) und in den neuen Bundesländern 80% (maximal €2.800) der förderfähigen Beratungskosten.

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Das Beratungsförderprogramm des BAFA

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Gemäß der aktuellen Förderrichtlinie, die vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 gilt, werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung gefördert.

Förderbar sind bis zu zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen zwischen 2023 und 2026.

Dabei dürfen nur zertifizierte Berater tätig werden. Dies soll die besondere Qualität des Beratungsprogramms sichern. ASTRAN ist eine BAFA autorisierte Unternehmensberatung. Damit können die Beratungs- und Workshopangebote von ASTRAN bis zu 50% (maximal €1.750) bzw. 80% (maximal €2.800) gefördert werden.

Für die Bewilligung und Auszahlung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Business casual team working on graphs
Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen, welche Beratungsarten und -themen genau gefördert werden, erhalten Sie hier.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die

| rechtlich selbständig sind,
| ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben,
| weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
| einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € haben.

Die Leitlinie des BAFA für Antragsberechtigte KMU können Sie sich hier downloaden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses durch das BAFA online über die Antragsplattform stellen (siehe hier). Dort geben Sie Ihre Firmendaten ein und sende den Antrag online ab. Weitere Unterlagen benötigen Sie nicht.

Die von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie die Autorisierung des Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.

Erst nach Erhalt des unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie den Vertrag über die zu fördernden Beratungsleistungen abschließen und mit der Inanspruchnahme der Beratung beginnen.

Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als ein Jahr am Markt tätig sein. müssen Sie zuvor ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit uns und lassen Sie sich zu den Formalien der Antragstellung und den gültigen Richtlinien beraten.

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