Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 bildet seit ihrem Inkrafttreten am 16. Januar 2023 den zentralen europäischen Rechtsrahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau. Sie ersetzt die erste NIS-Richtlinie von 2016 und verfolgt das Ziel, die Resilienz kritischer und wichtiger Dienste in der Europäischen Union nachhaltig zu stärken sowie ein einheitliches Sicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten zu etablieren.

Einordnung und Zielsetzung der NIS2-Richtlinie

Im Vergleich zur Vorgängerregelung erweitert NIS2 den Anwendungsbereich erheblich, verschärft die Anforderungen an Risikomanagement und Meldepflichten und stärkt die Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden. Unternehmen in essenziellen und wichtigen Sektoren werden verpflichtet, umfassende technische, organisatorische und operative Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Die Richtlinie verfolgt drei zentrale Ziele:

  1. Sicherstellung der Stabilität kritischer Dienste
  2. Stärkung der digitalen Resilienz von Wirtschaft und Staat
  3. Harmonisierung der Cybersicherheitsanforderungen innerhalb der EU

Für Unternehmen bedeutet dies einen grundlegenden Perspektivwechsel: Cybersicherheit wird nicht mehr ausschließlich als technische Aufgabe verstanden, sondern als strategische Management- und Governance-Verantwortung.

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