IT-Sicherheitsberatung

Cybersicherheit muss nicht kompliziert sein
Wie bedroht ist Deutschlands Cyberraum?

Die IT-Sicherheitslage in Deutschland ist sehr angespannt. Cyberangriffe verursachen massive Schäden, allein für deutsche Unternehmen 179 Milliarden Euro, und die Meldungen an das BSI stiegen um 33% im Jahr 2024 auf 726 Meldungen. Ransomware ist die größte Bedrohung, mit stark steigenden Lösegeldzahlungen und weltweiten Erträgen von 1,1 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023. Besonders betroffen sind KMU und Kommunen, wobei 72 Kommunen und 1,7 Millionen Einwohner von erfolgreichen Angriffen auf IT-Dienstleister betroffen waren. Der CrowdStrike-Vorfall (19. Juli 2024) verursachte einen 5,4 Milliarden Dollar schweren Schaden, nur durch ein fehlerhaftes Update. (Stand 2024)

Die Angriffsfläche ist breit: Viele Exchange-Server und Android-Geräte sind verwundbar und Schwachstellen nehmen kontinuierlich zu. Täglich werden rund 21.000 infizierte Systeme gemeldet. Die Top-Bedrohungen für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat umfassen Identitätsdiebstahl, Ransomware und Schwachstellen in Onlineservern.

Diese Entwicklungen unterstreichen die dringende Notwendigkeit umfassender und adaptiver Sicherheitsmaßnahmen.

Jeder wird angegriffen, es gibt keine Ausnahme!

IT-Sicherheit ist Chefsache!
CyberRisikoCheck

Viele Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) möchten ihre IT-Sicherheit verbessern, wissen aber nicht, wo sie anfangen sollen. Bestehende Standards wie das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI oder die Norm ISO/IEC 27001 sind für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten oft zu komplex und ressourcenintensiv.

Mit dem neuen Beratungsstandard DIN SPEC 27076 können Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden ihre IT-Sicherheit gemeinsam mit einem IT-Sicherheitsdienstleister bewerten, Schwachstellen identifizieren und ihr Unternehmen kosteneffizient absichern.

Als qualifizierter IT-Dienstleister des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind wir bei ASTRAN für die Durchführung des CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 autorisiert.

NIS2-Beratung für Unternehmen

Die NIS2-Richtlinie erweitert die Anforderungen an Cybersicherheit in Europa deutlich und betrifft weit mehr Unternehmen als die frühere NIS-Regulierung. Für betroffene Organisationen wird Cybersicherheit damit zur strategischen Managementaufgabe – mit klaren Pflichten in den Bereichen Risikomanagement, Vorfallmeldung, Governance und Lieferkettensicherheit.

ASTRAN unterstützt Unternehmen dabei, ihre Betroffenheit einzuordnen, Handlungsbedarf zu identifizieren und NIS2-Anforderungen strukturiert in die Organisation zu überführen. So entsteht aus regulatorischem Druck ein belastbarer Sicherheits- und Resilienzansatz für die Praxis.

NIS2 verstehen. Anforderungen umsetzen. Resilienz stärken.

Mit NIS2 schafft die Europäische Union einen verbindlichen Rahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau. Die Richtlinie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und verschärft die Anforderungen an Unternehmen in essenziellen und wichtigen Sektoren deutlich.

Im Mittelpunkt stehen nicht nur technische Schutzmaßnahmen, sondern auch klare Verantwortlichkeiten, belastbare Prozesse und eine stärkere Einbindung der Unternehmensleitung. Genau hier setzen wir mit unserer NIS2-Beratung an.

Welche Unternehmen sind von NIS2 betroffen?

NIS2 erweitert den Anwendungsbereich erheblich und erfasst insgesamt 18 Sektoren, darunter unter anderem Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt, Postdienste, Lebensmittelproduktion und Abfallwirtschaft. Die Einstufung erfolgt abhängig von Sektorzugehörigkeit, Kritikalität der erbrachten Leistungen sowie bestimmten Größenkriterien wie Beschäftigtenzahl oder Umsatz.

Unternehmen müssen deshalb frühzeitig prüfen, ob sie als essenzielle oder wichtige Einrichtung eingeordnet werden. Diese Zuordnung bestimmt maßgeblich, welche Anforderungen gelten und wie intensiv Aufsicht und Durchsetzung ausgestaltet sind.

Zentrale Anforderungen der NIS2-Richtlinie

NIS2 verpflichtet Unternehmen zu einem umfassenden Cyber-Risikomanagement. Risiken müssen systematisch identifiziert, bewertet und fortlaufend überwacht werden. Dazu gehören unter anderem Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Sicherheitsmaßnahmen für Netzwerke und Systeme, Backup- und Wiederherstellungsstrategien, Notfallmanagement, Business Continuity, Sicherheitsrichtlinien und Schulungen für Mitarbeitende.

Darüber hinaus gelten harmonisierte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle. Vorgesehen sind eine Frühwarnmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine vertiefte Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Dafür benötigen Unternehmen klar definierte Prozesse, Zuständigkeiten und belastbare Eskalationswege.

NIS2 ist Chefsache

Ein zentraler Unterschied zu früheren Regulierungsansätzen besteht darin, dass NIS2 Cybersicherheit ausdrücklich auf Managementebene verankert. Leitungsorgane müssen Sicherheitsmaßnahmen genehmigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig Schulungen absolvieren. Damit wird Cybersicherheit zu einer Governance-Aufgabe mit strategischer Relevanz für die Organisation.

Für Unternehmen bedeutet das: Informationssicherheit darf nicht isoliert in der IT verbleiben. Sie muss in Entscheidungsprozesse, Verantwortlichkeiten und die allgemeine Unternehmenssteuerung integriert werden.

Lieferkettensicherheit mitdenken

NIS2 richtet den Blick nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern auch auf die Sicherheit entlang der Lieferkette. Organisationen müssen Risiken bei Dienstleistern und Zulieferern berücksichtigen und Sicherheitsanforderungen in ihre Zusammenarbeit einbeziehen.

Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar unter NIS2 fallen, können dadurch indirekt betroffen sein. In der Praxis entstehen daraus häufig vertragliche Anforderungen, Prüfpflichten und Nachweiserfordernisse gegenüber Kunden und Partnern.

Was wir bieten
Unsere Leistungen im Bereich NIS2
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